Das Netzwerk Erdgas Berlin-Brandenburg stellt seinen Mitgliedern die energierelevanten Teile der umfassenden Rechtsdatenbank des "Grundeigentumverlags“ zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Sie gehört zu den größten Rechtsdatenbanken in Deutschland. Über komfortable Suchfunktionen lassen sich jetzt rechtliche Fragen rund um das Thema Energie schnell und auf der Basis aktueller Rechtsprechungen recherchieren und beantworten.
Für die Wohnungswirtschaft bedeutet dies in der Praxis vielfach Unsicherheiten im Umgang mit mietrechtlichen Fragen:
Als Vertreter der Wohnungswirtschaft erhalten Sie über das Netzwerk Erdgas Berlin-Brandenburg einen exklusiven Zugang zu einer der größten Urteilsdatenbanken Deutschlands. Denn das Netzwerk Erdgas Berlin-Brandenburg stellt
seinen Mitgliedern die energierelevanten Teile der umfassenden Rechtsdatenbank des Grundeigentumverlags kostenlos zur Verfügung.
Die Datenbank enthält neben Urteilen auch Kommentierungen, die Sachverhalte für jedermann verständlich zusammenfassen. Durch die komfortablen Suchfunktionen ist die Datenbank auch für Laien nutzbar. Aus der Rechtsdatenbank des „Grundeigentumverlages“ können 12.000 Urteile selektiert werden. Rechtssprechungstendenzen werden so erkennbar - dies schafft mehr Sicherheit bei eigenen Investitionsvorhaben.
Die Leistungen gev-Rechtsdatenbank stehen den Netzwerk-Erdgas-Mitglieder kostenfrei zur Verfügung. Nach Ihrer Anmeldung im Netzwerk haben Sie sofort Zugriff auf die vollständige Datenbank.
Und hier geht’s zur Anmeldung im Netzwerk Erdgas Berlin-Brandenburg.
Urteil - BGH - 14.04.2010
VIII ZR 120/09
Umstellung der Teilinklusivmiete für preisgebundenen Wohnraum auf Nettomiete durch Betriebskostenabrechnung
Sieht der Mietvertrag über eine preisgebundene Wohnung nur die Umlage einzelner Betriebskosten vor (Teilinklusivmiete), kann der Vermieter durch einseitige Erklärung - für die Zuk...
Urteil - BGH - 13.01.2010
VIII ZR 137/09
Betriebskostenvereinbarung preisgebundener Wohnraum
Zur Geltendmachung von Betriebskosten im preisgebundenen Wohnraum genügt es, wenn der Vermieter den Umfang der umzulegenden Betriebskosten durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II....
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